FAQ
Ihre Ansprüche nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall
Neben den reinen Reparaturkosten können nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall – abhängig vom jeweiligen Einzelfall – weitere Schadenpositionen zu berücksichtigen sein.

Reparaturkosten
Kosten der erforderlichen fachgerechten Instandsetzung

Merkantile Wertminderung
Ein möglicher verbleibender Minderwert trotz fachgerechter Reparatur.

Mietwagen oder Nutzungsausfall
Für den Zeitraum, in dem das Fahrzeug unfallbedingt nicht zur Verfügung steht –
sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.

Sachverständigenkosten
Die Kosten eines erforderlichen Schadengutachtens können bei entsprechender Haftung erstattungsfähig sein.

Abschlepp- und Nebenkosten
Je nach Schadenfall können weitere unfallbedingte Kosten berücksichtigt werden.

Rechtsanwaltkosten
Auch erforderliche Kosten anwaltlicher Unterstützung können entsprechend der Haftungsquote Bestandteil des Schadenersatzes sein.

Schmerzensgeld / Personenschäden
Bei unfallbedingten Verletzungen können weitere Ansprüche bestehen.
Diese Schadenpositionen werden aktuell beispielsweise auch vom ADAC als mögliche Ansprüche nach einem Verkehrsunfall aufgeführt. Ob sie tatsächlich bestehen und in welcher Höhe, hängt vom konkreten Fall ab.
Hinweis:
Technische Schadenfeststellung und rechtliche Schadenregulierung greifen ineinander. Als Kfz-Sachverständiger ermittle und dokumentiere ich die fahrzeug- und schadenbezogenen Werte. Rechtliche Fragen und die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gehören in die Hände einer entsprechend spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei.
Gut informiert - vor, während und nach der Begutachtung Ein Unfall oder Fahrzeugschaden wirft oft viele Fragen auf. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Schadengutachten, Fahrzeugbewertung und die Begutachtung durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen.
Wann benötige ich ein Kfz-Schadengutachten? Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist ein Gutachten insbesondere dann sinnvoll, wenn der Schaden über einen geringfügigen Bagatellschaden hinausgeht. Das Gutachten dokumentiert den Schaden und enthält je nach Schadenfall unter anderem Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung sowie Angaben zur Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer. Bei kleineren Bagatellschäden kann dagegen ein Kostenvoranschlag mit Schadenfotos ausreichend sein. Als Orientierung wird derzeit eine Größenordnung von etwa 750,00 € genannt - eine starre gesetzliche Bagatellgrenze gibt es jedoch nicht.
Darf ich meinen Kfz-Sachverständigen selbst auswählen? Ja. Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden dürfen Sie grundsätzlich selbst einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen auswählen. Sie müssen nicht den von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen Gutachter beauftragen.
Wer bezahlt das Gutachten nach einem unverschuldeten Unfall? Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall gehören die Kosten eines erforderlichen Sachverständigengutachtens grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden und sind von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu übernehmen. Bei einer Mithaftung kann die Erstattung entsprechend der Haftungsquote reduziert sein. Bei Bagatellschäden gelten Besonderheiten.
Was wird bei der Begutachtung meines Fahrzeugs gemacht? Das beschädigte Fahrzeug wird sorgfältig besichtigt und der Schaden fotografisch sowie technisch dokumentiert. Dabei werden Art und Umfang der Beschädigungen erfasst und notwendige Reparaturmaßnahmen beurteilt. Anschließend erfolgt die Schadenkalkulation. Je nach Schadenfall werden darüber hinaus beispielsweise Wiederbeschaffungswert, Restwert, merkantile Wertminderung sowie Reparatur- und Wiederbeschaffungsdauer ermittelt.
Wie lange dauert eine Begutachtung? Das hängt vom Umfang des Schadens und vom Fahrzeug ab. Für die eigentliche Fahrzeugbesichtigung sollten Sie bei einem üblichen Pkw-Schaden ungefähr 30 bis 60 Minuten einplanen. Bei umfangreichen oder technisch komplexen Schäden kann die Begutachtung entsprechend länger dauern.
Muss ich mit meinem beschädigten Fahrzeug zu Ihnen kommen? Nein. Nach Absprache kann die Begutachtung auch dort erfolgen, wo sich das Fahrzeug befindet – beispielsweise bei Ihnen, in einer Werkstatt oder an einem anderen geeigneten Standort.
Muss ich mein Fahrzeug nach dem Unfall reparieren lassen? Bei einem Haftpflichtschaden besteht grundsätzlich die Möglichkeit, den Schaden auf Gutachtenbasis abzurechnen, ohne die Reparatur tatsächlich durchführen zu lassen. Dies wird als fiktive Abrechnung bezeichnet. Nicht angefallene Umsatzsteuer wird bei einer rein fiktiven Abrechnung grundsätzlich nicht ersetzt. Je nach Schadenkonstellation können weitere Besonderheiten gelten.
Was bedeutet merkantile Wertminderung? Auch nach einer fachgerecht ausgeführten Reparatur kann ein Unfallfahrzeug am Markt weniger wert sein als ein vergleichbares unfallfreies Fahrzeug. Dieser verbleibende Minderwert wird als merkantile Wertminderung bezeichnet. Ob und in welcher Höhe eine Wertminderung vorliegt, wird im Rahmen des Gutachtens anhand der konkreten Fahrzeug- und Schadendaten beurteilt.
Was bedeutet Nutzungsausfall? Kann ein Fahrzeug infolge eines unverschuldeten Unfalls vorübergehend nicht genutzt werden, kann unter bestimmten Voraussetzungen anstelle eines Mietwagens eine Nutzungsausfallentschädigung in Betracht kommen. Die Höhe richtet sich unter anderem nach dem Fahrzeugtyp, die technisch erforderliche Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer kann im Gutachten ausgewiesen werden.
Was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden? Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vereinfacht gesagt vor, wenn eine Reparatur im Verhältnis zum Wert des Fahrzeugs wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll erscheint. Für die Schadenregulierung sind dann insbesondere Wiederbeschaffungswert und Restwert von Bedeutung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Reparatur dennoch bis zu einer Größenordnung von 130 % des Wiederbeschaffungswertes ersatzfähig sein. Hier gelten konkrete rechtliche Voraussetzungen, die im Einzelfall geprüft werden müssen.
Was ist der Wiederbeschaffungswert? Der Wiederbeschaffungswert beschreibt den Betrag, der erforderlich ist, um unmittelbar vor dem Schadenereignis ein vergleichbares Fahrzeug auf dem regionalen Markt zu erwerben. Berücksichtigt werden dabei unter anderem Fahrzeugtyp, Alter, Laufleistung, Ausstattung, Zustand sowie die aktuelle Marktsituation.
Was ist der Restwert? Der Restwert beschreibt den Wert des beschädigten Fahrzeugs im unreparierten Zustand. Er spielt insbesondere bei einem wirtschaftlichen Totalschaden eine wichtige Rolle und wird im Gutachten entsprechend ermittelt und dokumentiert.
Was ist eine Reparaturbestätigung? Mit einer Reparaturbestätigung wird dokumentiert, dass ein zuvor begutachteter Unfallschaden repariert wurde. Dazu wird das Fahrzeug nach der Reparatur erneut besichtigt und der reparierte Zustand fotografisch dokumentiert. Eine solche Bestätigung kann beispielsweise als Nachweis über die erfolgte Reparatur von Bedeutung sein.
Was passiert, wenn während der Reparatur weitere Schäden festgestellt werden? Nicht alle unfallbedingten Beschädigungen sind bei der ersten Besichtigung von außen erkennbar. Werden nach der Demontage zusätzliche Schäden festgestellt, kann eine Nachbesichtigung bzw. Gutachtenergänzung erforderlich werden. Die zusätzlichen Feststellungen werden dokumentiert und die ursprüngliche Schadenkalkulation gegebenenfalls entsprechend ergänzt.
Kann ich nach einem Unfall einen Rechtsanwalt einschalten? Ja. Insbesondere bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall kann ein Fachanwalt für Verkehrsrecht die rechtliche Schadenregulierung übernehmen. Bei voller Haftung des Unfallgegners gehören erforderliche Rechtsanwaltskosten grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden - bei einer Haftungsquote können Besonderheiten gelten. Auf Wunsch kann der Kontakt zu einem spezialisierten Verkehrsrechtsanwalt hergestellt werden.
Welche Ansprüche können nach einem unverschuldeten Unfall bestehen? Neben den eigentlichen Reparaturkosten können abhängig vom Einzelfall weitere Schadenpositionen in Betracht kommen, beispielsweise Sachverständigenkosten, Wertminderung, Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall sowie Abschleppkosten und weitere unfallbedingte Aufwendungen. Welche Ansprüche tatsächlich bestehen, hängt vom jeweiligen Schadenfall ab.
Was ist der Unterschied zwischen Haftpflicht- und Kaskoschaden? Bei einem Haftpflichtschaden wurde Ihr Fahrzeug durch einen anderen Verkehrsteilnehmer beschädigt. Die Schadenersatzansprüche richten sich grundsätzlich gegen den Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung. Bei einem Kaskoschaden geht es dagegen um Leistungen aus Ihrem eigenen Versicherungsvertrag. Hier bestimmen die vereinbarten Versicherungsbedingungen den Leistungsumfang und auch das Vorgehen bei der Schadenfeststellung. Die freie Wahl eines Sachverständigen ist deshalb nicht ohne Weiteres mit einem Haftpflichtschaden vergleichbar.
Kann ich auch eine Fahrzeugbewertung ohne Unfallschaden beauftragen? Ja. Eine Fahrzeugbewertung kann beispielsweise vor einem Kauf oder Verkauf, bei einer geplanten Fahrzeugübernahme oder zur Dokumentation des aktuellen Fahrzeugwertes sinnvoll sein. Umfang und Art der Bewertung richten sich nach dem jeweiligen Verwendungszweck.
Welche Fahrzeuge begutachten Sie? Der Schwerpunkt liegt auf Pkw und leichten Nutzfahrzeugen. Weitere Fahrzeugarten können nach vorheriger Absprache begutachtet bzw. bewertet werden.
Was sollte ich zur Begutachtung mitbringen? Wenn vorhanden, helfen insbesondere Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I, Angaben zum Unfallgegner und dessen Versicherung, das Schaden- bzw. Aktenzeichen sowie vorhandene Unfallfotos oder weitere Unterlagen. Fehlen einzelne Unterlagen, ist das zunächst kein Grund, die Kontaktaufnahme aufzuschieben.
Mein Fahrzeug ist nicht mehr fahrbereit – was nun? Auch ein nicht fahrbereites Fahrzeug kann begutachtet werden. Befindet es sich bereits bei einer Werkstatt oder einem Abschleppunternehmen, kann die Besichtigung nach vorheriger Abstimmung dort erfolgen.
Muss ich zuerst die gegnerische Versicherung kontaktieren? Sie können nach einem unverschuldeten Unfall grundsätzlich selbst einen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen; ein von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagener Gutachter ist nicht verbindlich. Bei kleineren Schäden und unklarer Haftung können allerdings Besonderheiten bestehen.
Noch Fragen?
Jeder Schadenfall ist anders.
Gerne kläre ich mit Ihnen persönlich, welche Vorgehensweise in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Markus Müller
Verbandsgeprüfter Kfz-Sachverständiger für Schäden und Bewertung
Persönlich. Unabhängig. Kompetent.
